ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DEN HOTELAUFNAHME- UND VERANSTALTUNGSVERTRAG  (AGB)

 

1. Geltungsbereich

1.1 – Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die mietweise Überlassung von Zimmern zur Beherbergung, von Konferenz-, Bankett- und Veranstaltungsräumen des Kräutermühlenhofes zur Durchführung von Veranstaltungen wie Feiern, Banketten, Tagungen und Events sowie für alle für alle damit zusammenhängenden für den Gast und Veranstalter erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Kräutermühlenhofes.

1.2 – Von unseren abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher vereinbart wurde.

2. Bestellung eines Zimmers/einer Ferienwohnung

2.1 – Wird ein Angebot des Kräutermühlenhofes durch den Gast bestellt oder zugesagt, so ist ein Gastaufnahmevertrag zustande gekommen.

2.2 – Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner für die gesamte Dauer des Vertrages zur Erfüllung der gegenseitigen Verpflichtungen daraus.

2.3 – Verpflichtung des Kräutermühlenhofes ist es, das Zimmer/die Ferienwohnung entsprechend der Bestellung bereitzuhalten.

2.4 – Verpflichtung des Gastes ist es, den Preis für die Zeit (Dauer) der Bereitstellung des Zimmers/der Ferienwohnung zu bezahlen.

2.5 – Nimmt ein Gast das bestellte Zimmer/die Ferienwohnung nicht in Anspruch, so bleibt er rechtlich verpflichtet, den Preis für die vereinbarte Leistung zu bezahlen, ohne das es auf den Grund der Verhinderung ankommt. Dabei müssen nur tatsächliche Einsparungen des Kräutermühlenhofes abgesetzt werden.

2.6 – Es gelten folgende Stornierungsbedingungen: Stornierungen können nur schriftlich (auch per E-Mail) akzeptiert werden und bedürfen der schriftlichen Rückbestätigung durch den Kräutermühlenhof. Die Stornierungsgebühren betragen:

a) für Reservierungen bis drei Zimmer:
bis 7 Tage vor Anreise: kostenfrei
bis 2 Tage vor Anreise: 50% des Rechnungsbetrages
weniger als 2 Tage vor Anreise: 90% des Rechnungsbetrages
Nichtanreise ohne Abmeldung: 100% des Rechnungsbetrages

b) für Reservierungen ab vier Zimmer:
bis 8 Wochen vor Anreise: kostenfrei
bis 2 Wochen vor Anreise: 50% des Rechnungsbetrages
unter 2 Wochen bis Anreise: 100% des Rechnungsbetrages

2.7 – Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer/Ferienwohnungen sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Kräutermühlenhofes.

2.8 – Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 14.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Kräutermühlenhof spätestens um 10.30 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen.

2.9 – Der Kräutermühlenhof ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls:

a) höhere Gewalt oder andere vom Kräutermühlenhof nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;

b) Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Gastes oder des Zwecks, gebucht werden;

c) der Kräutermühlenhof begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Beherbergungsleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Kräutermühlenhofes in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Kräutermühlenhofes zuzurechnen ist.

Der Kräutermühlenhof hat den Kunden von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Bei berechtigtem Rücktritt des Kräutermühlenhofes entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

2.10 – Der Kräutermühlenhof hat einen Anspruch auf Bezahlung aller Leistungen vor Abreise und dementsprechend ein gesetzliches Pfandrecht an den eingebrachten Sachen des Gastes.

3. Bestellung einer Veranstaltung

3.1 – Wird ein Angebot des Kräutermühlenhofes durch den Veranstalter bestellt oder zugesagt, so ist ein Veranstaltungsvertrag zustande gekommen.

3.2 – Sollte der Kunde nicht der Veranstalter selbst sein oder wird vom Veranstalter ein gewerblicher Vermittler oder Organisator eingeschaltet, so haften diese zusammen mit dem Veranstalter gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag. Der Kunde hat den Kräutermühlenhof hierauf rechtzeitig vor Vertragsschluss besonders hinzuweisen und Name und Anschrift des tatsächlichen Vertragspartners mitzuteilen. Weiterhin ist der Kunde verpflichtet, alle buchungsrelevanten Informationen, insbesondere diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen an den Veranstalter weiterzuleiten.

3.3 – Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räume bedürfen der vorherigen Zustimmung des Kräutermühlenhofes in Textform.

3.4 – Der Veranstalter darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. Ausnahmen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung mit dem Kräutermühlenhof.

3.5 – Die Vertragsparteien haften für ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag.

a) Verpflichtung des Kräutermühlenhofes ist es, die bestellten und zugesagten Leistungen nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu erbringen. Für den Kräutermühlenhof beschränkt sich die Haftung auf Leistungsmängel, die außer im leistungstypischen Bereich, auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Hauses zurückzuführen sind.

b) Der Veranstalter ist verpflichtet, den Kräutermühlenhof rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen. Der Veranstalter haftet für seine Verpflichtung aus dem Vertrag, vor allem für die Verpflichtung, für die erbrachte Leistung den vereinbarten Preis zu bezahlen. Bei Beschädigungen durch den Veranstalter oder seinen Erfüllungsgehilfen haftet dieser gegenüber dem Kräutermühlenhof.

3.6 – Musiker und Künstlergagen sind vom Veranstalter direkt mit der betreffenden Person abzurechnen. Eventuell anfallende GEMA-Gebühren trägt ausdrücklich der Veranstalter.

3.7 – Der Veranstalter ist verpflichtet, dem Kräutermühlenhof bei Bestellung die voraussichtliche Teilnehmerzahl anzugeben. Die endgültige Zahl der Teilnehmer muss dem Kräutermühlenhof spätestens fünf Werktage vor dem Veranstaltungstermin in Textform mitgeteilt werden, um eine sorgfältige Vorbereitung zu sichern. Eine Änderung der Teilnehmerzahl um mehr als 5% bedarf der Zustimmung des Kräutermühlenhofes.

3.8 – Bei der Berechnung für Leistungen, die der Kräutermühlenhof nach Anzahl der gemeldeten Personen vornimmt (wie z.B. Speisen und Getränke), wird bei einer Erhöhung der gemeldeten und vertraglich vereinbarten Teilnehmerzahl die tatsächliche Zahl der Personen berechnet. Im Falle einer Reduzierung der vertraglich vereinbarten Teilnehmerzahl um mehr als 5% ist der Kräutermühlenhof berechtigt, die vertraglich vereinbarte Teilnehmerzahl abzüglich 5% abzurechnen.

3.9 – Bei Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 10% ist der Kräutermühlenhof berechtigt, die vereinbarten Preise angemessen zu erhöhen sowie die bestätigten Räume zu tauschen, es sei denn, dass dies dem Veranstalter nicht zugemutet werden kann.

3.10 – Verschieben sich ohne vorherige Zustimmung des Kräutermühlenhofes in Textform die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung, so kann der Kräutermühlenhof zusätzliche Kosten für die Vorhaltung von Personal und Ausstattung in Rechnung stellen, es sei denn, der Kräutermühlenhof hat die Verschiebung zu vertreten.

3.11 – Für Hochzeiten, Familienfeiern und Firmenveranstaltungen gelten folgende Stornierungsbedingungen:

a) Stornierungen können nur schriftlich (auch per E-Mail) akzeptiert werden und bedürfen der schriftlichen Rückbestätigung durch den Kräutermühlenhof.

b) Im Falle der Stornierung des Veranstalters hat der Kräutermühlenhof Anspruch auf angemessene Entschädigung. Der Kräutermühlenhof hat die Wahl, gegenüber dem Vertragspartner statt einer konkret berechneten Entschädigung Schadenersatz in Form einer Entschädigungspauschale geltend zu machen.

c) Die Entschädigungspauschale beträgt:

* Bis 6 Monate vor dem geplanten Veranstaltungstermin: Keine Entschädigung

* Ab dem 6. Monat bis zum 4. Monat vor dem geplanten Veranstaltungstermin: 50 % des vereinbarten Veranstaltungspreises (= Vereinbarter Preis pro Person x geplante Personenzahl)

* Weniger als 4 Monate vor dem geplanten Veranstaltungstermin: 100 % des vereinbarten Veranstaltungspreises (= Vereinbarter Preis pro Person x geplante Personenzahl) abzüglich eingesparter Aufwendungen

d) Dem Veranstalter steht der Nachweis frei, dass dem Kräutermühlenhof kein Schaden entstanden ist oder dass der dem Kräutermühlenhof entstandene Schaden niedriger ist als die geforderte Entschädigungspauschale.

e) Sofern der Kräutermühlenhof die Entschädigung konkret berechnet, beträgt die Höhe der Entschädigung maximal die Höhe des vereinbarten Veranstaltungspreises (= Vereinbarter Preis pro Person x geplante Personenzahl) für die vom Kräutermühlenhof zu erbringende Leistung unter Abzug des Wertes der vom Kräutermühlenhof ersparten Aufwendungen sowie dessen, was der Kräutermühlenhof durch anderweitige Verwendungen der Räumlichkeiten erwirbt.

3.12 – Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den feuerpolizeilichen Anforderungen zu entsprechen. Der Kräutermühlenhof ist berechtigt, dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und das Anbringen von Gegenständen vorher mit dem Kräutermühlenhof abzustimmen.

3.13 – Die mitgebrachten Ausstellungs- oder sonstigen Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Zurückgelassene Gegenstände darf der Kräutermühlenhof auf Kosten des Veranstalters entfernen und einlagern lassen. Dem Veranstalter bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem Kräutermühlenhof der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

3.14 – Verpackungsmaterial (Kartonagen, Kisten, Kunststoff etc.), welches in Zusammenhang mit der Belieferung der Veranstaltung durch den Veranstalter oder Dritte anfällt, muss vom Veranstalter entsorgt werden. Sollte der Veranstalter Verpackungsmaterial im Kräutermühlenhof zurücklassen, ist der Kräutermühlenhof zur Entsorgung auf Kosten des Vertragspartners berechtigt.

3.15 – Der Einsatz von Konfettikanonen, Nebelmaschinen und Feuerwerk ist innerhalb der Räumlichkeiten des Kräutermühlenhofes untersagt. Bei Zuwiderhandlung werden dem Veranstalter Reinigungskosten von mindestens 250,- € in Rechnung gestellt.

3.16 – Der Veranstalter haftet für alle Bestellungen seiner Gäste. Für nicht erschienene Gäste werden die ersparten Aufwendungen in Abzug gebracht.

3.17 – Der Kräutermühlenhof ist berechtigt, jederzeit eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine werden im Vertrag schriftlich vereinbart. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Kräutermühlenhof gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist der Kräutermühlenhof zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

3.18 – Des Weiteren ist der Kräutermühlenhof berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, z.B.:

a) wenn höhere Gewalt oder eine andere vom Kräutermühlenhof nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen

b) Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen z.B.: des Veranstalters oder Zweckes gebucht werden

c) der Kräutermühlenhof begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hauses in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hauses zuzurechnen ist. Der Kräutermühlenhof verpflichtet sich, den Veranstalter von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzten. Dabei entsteht kein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Kräutermühlenhof, außer bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigen Verhalten des Kräutermühlenhofes. Die Beweislast liegt beim Veranstalter.

4. Schlussbestimmungen

4.1 – Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Kräutermühlenhofes.

4.2 – Gerichtsstand ist der Betriebsort.

4.3 – Es gilt deutsches Recht.

4.4 – Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.